Verfügbar

Starnberg-Söcking: idyllischer Baugrund mit Vorbescheid

Eckdaten

Kaufpreis 1.949.000 €
Gesamtfläche ca. 1.079 m²

Objektbeschreibung

Wunderschönes Baugrundstück in Starnberg-Söcking mit Blick ins Grüne auf Wald und Wiesen

Dieses traumhafte Baugrundstück in der Esterbergstraße 25, gelegen im begehrten Stadtteil Söcking in Starnberg, bietet Ihnen die seltene Gelegenheit, Ihr individuelles Traumhaus in einer der schönsten Regionen Oberbayerns zu verwirklichen. Mit einer Größe von ca. 1.079 m², einem freien Blick auf Wiesen und Wälder. Das Grundstück ist bebaubar mit einem Doppelhaus oder einem 2-Familien-Haus, es ist real teilbar - ein genehmigter Vorbescheid für 2 Vollgeschosse liegt vor. Es liegen auch bereits Angebote von Bauträgern für Fertighäuser (schlüsselfertig) vor. Das Grundstück erfüllt alle Voraussetzungen für komfortables und naturnahes Wohnen.

Anhänge

Legende Flurkarte

gesetzliche Pflichtbelehrungen Zusammenfassung ink

Vertrag neues Maklerrecht-Provision_09.11.2022

Vorbescheid - Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage_02.

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Objektdaten

Ort
82319 Starnberg
Gesamtfläche
ca. 1.079 m²
Grundstücksfläche
ca. 1.079 m²
Kaufpreis
1.949.000 €
MwSt.
inkl. 19%
Provisionspflichtig
Ja
Käuferprovision
Käuferprovisionsanteil in Höhe von 2% zzgl. 19% MwSt. auf den notariell vereinbarten Kaufpreis.
Objektart
Wohngrundstück
Nutzungsart
Wohnen
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungsart
Kauf
Erschließung
Vollerschlossen
Umfang der Erschließung
Gas

Ausstattung

Das Grundstück liegt ruhig an einer Anliegerstraße und bietet eine perfekte Ausrichtung sowie großzügige Gestaltungsmöglichkeiten. Nach hinten öffnet sich ein idyllischer Ausblick in die Natur, der für Ruhe und Erholung sorgt. Dank des genehmigten Vorbescheids und der Einordnung nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung) haben Sie Flexibilität bei der Planung Ihres Bauvorhabens.
Das Grundstück ist bebaubar mit einem Doppelhaus oder einem 2-Familien-Haus, es ist real teilbar - ein genehmigter Vorbescheid für 2 Vollgeschosse liegt vor. Es liegen auch bereits Angebote von Bauträgern für Fertighäuser (schlüsselfertig) vor. Das Grundstück erfüllt alle Voraussetzungen für komfortables und naturnahes Wohnen.

Besondere Merkmale:
•Grundstücksfläche: ca. 1.079 m².
•Beurteilung nach § 34 BauGB: Die Bebauung muss sich in die umliegende Nachbarschaft einfügen (GFZ 0,45).
•Nach Süden hin wird eine fiktive Baulinie gesehen, hinter der sich ein großzügiger Gartenbereich ausbreitet.
•Keine Bebauungsplanbindung, was Raum für individuelle Planung bietet.
•Ab dem 01.01.2025 beträgt der Grundsteuermessbetrag € 85,16.
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BESCHLUSS – zum VORBESCHEID – Esterbergstr. in Starnberg-Söcking
VOLLZUG des Art. 71 Bayer. Bauordnung (BayBO);
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides vom 08.03.2024, eingegangen am 03.05.2024, betreffend FI.Nr. 246/3, Gemarkung Söcking, Stadt Starnberg - Straße/Platz: Esterbergstraße 25
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Das Landratsamt Starnberg erteilt folgenden Vorbescheid:
1. Die im Antrag vom 08.03.2024 enthaltenen Fragen werden wie folgt beantwortet, wobei Frage 2 mit E-Mail vom 02.08.2024 wie folgt reduziert wurde:

Frage 1: Ist eine Bebauung mit einer Grundfläche von 175 qm und zwei Vollgeschossen mit einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,05 m gern. Esterbergstraße 31, 31a möglich?

Antwort: Ja, die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 175 m2, einer Wandhöhe von 6,40 m, einer Firsthöhe von 9,05 m und einer zweigeschossigen Wirkung ist planungsrechtlich zulässig. Die Vollgeschosseigenschaft ist kein Einfügenskriterium des§ 34 BauGB, so dass diesbezüglich keine Antwort möglich ist.

Frage 2:· Ist eine Bebauung mit einer Grundfläche von 210 qm und zwei Vollgeschossen mit einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,40 m gern. Esterbergstraße 48/50 möglich?

Antwort: Ja, die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 210m², einer Wandhöhe von 6,40 m, einer Firsthöhe von 9,40 m und einer zweigeschossigen Wirkung ist planungsrechtlich zulässig. Die Vollgeschosseigenschaft ist kein Einfügenskriterium des§ 34 BauGB, so dass diesbezüglich keine Antwort möglich ist.

2. Dem Antrag des Bauherrn von der Nachbarbeteiligung gern. Art. 66 BayBO abzusehen, wird stattgegeben (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
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Ihr Traum vom Eigenheim im Grünen
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